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Akademikerfinanz Mannheim - Reza Abadi - Kolpingstr. 4 - 68165 Mannheim

  • Telefon:--------0621-97692890
  • Fax:--------------0621-97682889
  • Mobil:-----------0172-6230117
  • E-Mail:----------kontakt@baf-ma.de

Versicherungsmakler

Reza Abadi ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34 d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen.

Gewerbeerlaubnis

Der Vermittler besitzt eine Genehmigung nach §34c, §34d, §34i und §34f Gewerbeordnung. Ausstellende Behörde: Städtisches Ordnungsamt Mannheim und IHK Rhein Neckar Aufsichtsführende Behörde: Städtisches Ordnungsamt Mannheim

Registereintragung

Registrierungsnummer

§ 34d: D-23MT-D5VO2-74

§ 34f: D-F-153-PIWF-62

§ 34i: D-W-153-JKND-31

Registerstelle Industrie- und Handelskammer Rhein Neckar L 1, 2 68161 Mannheim Tel. +49 (621) 1709-0 Fax +49 (621) 1709-100 ihk@rhein-neckar.ihk24.de www.rhein-neckar.ihk24.de

Berufsrechtliche Regelungen § 34 d Gewerbeordnung §§ 59-68 VVG VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelung können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beteiligungen Akademikerfinanz-Mannheim (Reza Abadi) hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen hält mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der Akademikerfinanz-Mannheim (Reza Abadi).

Vermögensschadenhaftpflicht Der Vermittler besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflicht.

Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung

Hauptregisterstelle Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Tel. 0180 / 500585-0 www.vermittlerregister.info und www.ombudsmann.org

Versicherungsombudsmann Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Tel. 0180 / 224424 www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherungen Postfach 060222 10117 Berlin Tel. 0180 / 2550444 www.pkv-ombudsmann.de

Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Postfach 1253 53002 Bonn Tel. 0228 / 4108-0 www.bafin.de

Maklerauftrag

1.) Vertragsgegenstand: Der Kunde beauftragt den Makler mit der Vermittlung von betrieblichen und privaten Versicherungen. Die darüberhinausgehende Verwaltung, Überwachung und Betreuung der vorgenannten Versicherungsangelegenheiten des Kunden stellt im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit des Maklers eine Nebenleistung dar.

2.) Zustandekommen des Maklervertrages: Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars und der Abgabe der Einverständniserklärung des Kunden bezüglich des Maklervertrags und des Datenschutzes kommt der Maklervertrag einschließlich der Maklervollmacht durch die ausdrückliche Willenserklärung des Kunden zustande.

3.) Unabhängigkeit des Maklers: Der Makler ist unabhängig und an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.

4.) Pflichten des Maklers: Der Makler nimmt ausschließlich die Versicherungsinteressen des Kunden als dessen Sachwalter wahr und übernimmt durch diesen Vertrag folgende Verpflichtungen: a) Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich der Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der speziellen Probleme und Bedürfnisse des Kunden; b) Auswahl und Vermittlung der nach Absprache mit dem Kunden für notwendig erachteten Versicherungsverträge mit dem Ziel, das jeweilige Risiko auf Dauer am günstigsten und / oder am geeignetsten abzudecken, wobei die Auswertung der Angebote auf Grundlage marktweiter Produktprüfungen erfolgt; c) Verwaltung, Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungsverträge sowie eventuelle Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse; d) Unterstützung des Kunden im Schadenfall einschließlich Regulierungsverhandlungen mit dem Versicherer bis zur Entschädigung.

5.) Offenbarungspflicht des Kunden / Enthaftung: Der Kunde verpflichtet sich, den Makler über alle bestehenden Versicherungsverhältnisse zu unterrichten. Dies gilt sowohl für Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, als auch für Verträge, die sich noch in der Anbahnung befinden. Ferner hat der Kunde den Makler über Vertragsänderungen und -kündigungen zu informieren. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt zur Haftungsfreiheit des Maklers.

5.) Haftungsbegrenzungen: a) Die Haftung des Maklers beschränkt sich auf solche Versicherungsprodukte, die auf dem deutschen Markt von Risikoträgern angenommen werden, welche ihren Sitz und ihre Niederlassung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. b) Die Haftung des Maklers für leicht fahrlässige Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten kann im Einzelfall auf einen Betrag von 1,565 Million EUR je Schadensfall begrenzt werden. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Der Kunde hat die Möglichkeit den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Diese Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens aber verjähren diese Ansprüche jedoch 5 Jahre nach Beendigung des Maklermandates. Bei Schadenersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren gelten die gesetzlichen Bestimmungen. c) Der Makler haftet nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Versicherungsschutz infolge von Nichtzahlung der Erstprämie oder der Folgeprämie durch den Kunden gar nicht erst zustande kommt oder nachträglich entfällt (§§ 37, 38 VVG). Für die rechtzeitige Entrichtung der Prämie an den Versicherer ist der Kunde folglich allein verantwortlich.

6.) Vergütung: Die Vergütung für die vermittelten und betreuten Versicherungsverträge ist Bestandteil der Versicherungsprämie und wird dem Makler vom Versicherer vergütet. Dem Kunden entstehen folglich keine zusätzlichen Kosten. Abweichungen hiervon müssen ausdrücklich vereinbart werden.

7.) Laufzeit/ Kündigung: Der Versicherungsmaklerauftrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Zur Unzeit ist der Versicherungsmaklerauftrag durch den Makler jedoch nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8.) Erfüllungsort / Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.

9.) Nebenabreden / Schriftform: Nebenabreden bestehen derzeit nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

10.) Schlussbestimmung: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in ihr eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich und zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien beabsichtigt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Vollmacht

Der Kunde erteilt hiermit dem Makler auf Grundlage der o.g. Punkte zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes Vollmacht. Diese Vollmacht umfasst insbesondere:

1.) Die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Kunden gegenüber den jeweiligen Versicherern bzw. sonstigen Produktgebern (z.B. Maklerpools oder Spezialmaklern) einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und -anzeigen.

2.) Die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge. Ausgenommen hiervon sind Lebens.-, und Rentenversicherungsverträge. Zur Kündigung und zum Abschluss solcher Verträge bedarf es stets einer schriftlichen Willenserklärung des Kunden.

3.) Die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten, bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung.

4.) Die Berechtigung, bei der Erfüllung seiner Aufgaben Untervollmachten an Finanzdienstleister, namentlich Maklerpools zu erteilen und den Vertrag auf Dritte zu übertragen.

5.) Die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.

6.) Der Makler soll in Kopie über den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Versicherern und Kunden informiert werden.

7.) Der Makler ist nicht verpflichtet, die Vollmacht nach eigenem Ermessen einzusetzen.

8.) Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

9.) Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

Rechtshinweise und Datenschutz

Alle Angaben unserer Internetseiten wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Funktionalität, Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen können wir jedoch nicht übernehmen. Akademikerfinanz Mannheim behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen.

Einwilligungserklärung des Auftraggebers zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung

      1. Im Rahmen der vertraglichen Betreuung erklärt sich der Auftraggeber mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Versicherungsmakler, durch die Versicherer (inkl. Maklerbetreuer) und deren Tochtergesell-schaften (inkl. Maklerbetreuer) oder Maklerpools* einverstanden. Soweit diese zur Erbringung der Leistungen vom Makler einschließ-lich des Angebots von Leistungen erforderlich sind.
      2. Daneben ist der Makler auch berechtigt die zur Verfügung gestellten Daten für eigene Marketingzwecke wie insbesondere Neukundenempfehlungen oder Newsletter in Bezug auf seine Dienstleistungen und Produkte zu verarbeiten und zu nutzen.
      3. Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen (z.B. Deckungsauftrag) oder der Vertragsdurchführung (z. B. Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsände-rungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln dürfen. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und künftigen Anträgen.
      4. Der Auftraggeber willigt weiterhin ein, dass die Versicherer einschließlich der Maklerbetreuer soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten gehört, die allgemeinen Antrags-, Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen – das auch für Archivierungszwecke gilt - und an den Makler weitergeben.
      5. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass seine Personalien und Kontoverbindung vom Makler zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden. Der Makler darf darüber hinaus die so erhaltenen Daten nutzen, um den Auftraggeber auch in anderen Produktsparten zu beraten, zu kontaktieren oder weitere Produktvorschläge zu unterbreiten.
      6. Gesundheitsdaten dürfen nur vertraulich an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. Soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist, dürfen sie an den Makler weitergegeben werden.
      7. Insoweit willigt der Auftraggeber auch ein, dass der Makler bei Erfüllung seiner Aufgaben Untervollmachten an Personen und Unternehmen (z. B. Maklerpools*) erteilen und die überlassenen Daten im Rahmen von erteilten Untervollmachten an Personen und Unternehmen (z. B. Maklerpools*) weitergeben darf, die mit der beauftragten Interessenwahrnehmung befasst sind.
      8. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das ihm als Anlage zum Maklervertrag überlassen wurde. Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG resp. Art. 14 DS-GVO und Art. 23 DS-GVO sind über den Makler an den Auftraggeber zu richten.
      9. Im Rahmen des oben genannten Maklervertrages kann es notwendig sein, dass der Makler mit dem Auftraggeber regelmäßig oder anlassbezogen Kontakt aufnimmt. Insoweit erklärt der Auftraggeber ausdrücklich sein Einverständnis mit der schriftlichen, telefoni-schen oder elektronischen Kontaktaufnahme durch den Makler. Der Makler wird von dieser Kontaktaufnahme nur insoweit Gebrauch machen, als es zur Durchführung und/oder im Rahmen des Maklervertrages notwendig ist.

    *Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Erweiterte Einwilligung des Auftraggebers nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Auftraggeber erklärt sich zudem einverstanden, dass sämtliche seiner Personen- und Sachdaten (wie Kunden- und Gesundheits-daten, sowie Vertrags- und Leistungsdaten, Informationen und Unterlagen) im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses im Falle der Erweiterung des Maklerhauses oder der Vertragsübernahme durch bzw. einer etwaigen Vertrags-/ Bestandsübertragung auf einen anderen oder weitere Makler (auch Untermakler, Maklerpools) bzw. seine Rechtsnachfolger (beispielsweise durch Verkauf) gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) übermittelt werden dürfen, soweit nicht bereits andere gesetzliche Regelungen die Datenübermittlung legitimieren.

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